Allgemeine Mietbedingungen

  1. Mit der Übergabe des Fahrrades versichert die Vermieter_in, dass es sich samt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, einwandfreien und sauberen Zustand befindet.
  2. Das Fahrrad ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe voll gegen Diebstahl und Vandalismus versichert. Voraussetzung dafür ist, dass die mietende Person das Rad wie unten beschrieben sichert.
  3. Die Vermieter_in stellt zur Sicherung des Fahrrades ein passendes Schloss kostenfrei zur Verfügung.
  4. Die mietende Person verpflichtet sich, das Fahrrad unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, nur auf befestigten Wegen und für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen.
  5. Das Fahrrad darf ausschließlich von der mietenden Person, oder von ihr autorisierten Personen gefahren werden.
  6. Ohne schriftliche Genehmigung der Vermiter_in darf das Fahrrad weder für Auslandsfahrten noch für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
  1. Die Mieter_in verpflichtet sich, das Fahrrad sachgemäß zu behandeln, gemäß den technischen Regeln zu pflegen und sicher abzustellen. Das Fahrrad muss an einem festen Objekt wie einer Laterne gesichert werden, zusätzlich ist das Rahmenschloss zu verwenden.
  2. Etwaige Mängel, die während der Mietzeit auftreten, sind der Vermieter_in spätestens bei der Rückgabe des Fahrrades zu melden.
  3. Abnehmbare Displays und Akkus dürfen niemals unbeaufsichtigt am Fahrrad belassen werden.
  1. Bei Schäden ist die mietende Person verpflichtet, die Vermieter_in unverzüglich darüber zu informieren.
  1. Die mietende Person muss die Vermieter_in umgehend informieren, falls das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder gestohlen wird. Im Falle eines Unfalls ist ein detaillierter schriftlicher Bericht mit einer Skizze vorzulegen, der die Namen, Adressen der Beteiligten Personen sowie etwaige Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthält.
  1. Das Fahrrad muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde.
  2. Die mietende Person haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades und für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, einschließlich der Schadensnebenkosten.
  3. Sofern ein Dritter der Vermieter_in die Schäden ersetzt, ist die mietende Person von ihrer Ersatzpflicht befreit.
  1. Die Vermieter_in behält sich das Recht vor, dmietenden Person selbstverschuldete Schäden am Fahrrad in Rechnung zu stellen.
  1. Das Fahrrad muss spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort an die Vermieter zurückgegeben werden. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko der mietenden Person.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung der Vermieter_in vor Ablauf der Mietzeit.
  3. Die Vermieter_in ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach der Rückgabe des Fahrrades Mängel zu beanstanden, für die die mietende Person haftbar ist.
  4. Die Vermieter_in trägt die Beweislast dafür, dass die mietende Person für die nach der Rückgabe des Fahrrades aufgetretenen Mängel haftbar gemacht werden kann.
  1. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen, und Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, einschließlich dieser Klausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Für jedes Mietobjekt ist eine Kautionszahlung von 200,00€ bei Abholung erforderlich. Diese Sicherheitsleistung wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gegenstandes erstattet. Die Zahlung kann per Kreditkarte oder in bar erfolgen.

Die Reservierung erfordert entweder eine vorab autorisierte Kreditkartenzahlung oder eine Barzahlung vor Ort. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditkarte ausreichend gedeckt ist.

Die Kautionszahlung ist obligatorisch gemäß unseren Geschäftsbedingungen, um sicherzustellen, dass die Gegenstände verantwortungsbewusst behandelt werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 



Stand: April 2024